Warum Amazon-Händler den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen sollten

amaZervice
5 min readApr 30, 2019

Mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservices hat Amazon ein eigenes vielversprechendes System für Marketplace-Händler zur Rechnungsstellung eingeführt. Der Service bildet in erster Linie die Grundlage für die Nutzung von Amazon Business, wird aber wohl in naher Zukunft auch für Amazon-Händler, die Amazon Business nicht nutzen, zum Standard werden.

Wie immer, wenn Neuheiten auf dem Markt vorgestellt werden, gab es zu Anfang auch für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zahlreiche kritische Stimmen. Die meisten Kritikpunkte relativieren sich allerdings, wenn man die langfristigen Vorteile dieses Systems sieht und den kurzfristigen Mehraufwand für Einarbeitung, den Veränderungen nun mal mit sich bringen, einmal außen vor lässt.

Rein sachlich betrachtet, gibt es sechs Innovationen, von denen Nutzer des Umsatzsteuer-Berechnungsservices, im Gegensatz zu Nicht-Nutzern, letztlich profitieren:

  1. Man kann Amazon Business nutzen und, neben den gewohnten Rechnungen für Endverbraucher (B2C), auch Rechnungen für Geschäftskunden (B2B) mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen
  2. Man kann Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen (für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe)
  3. Man kann Waren mit dynamischen Preisstaffelungen (z.B. Mengenrabatte) versehen
  4. Man hat Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes
  5. Man muss sich als Händler nicht mehr um den Rechnungsversand per E-Mail kümmern, da die Käufer im eigenen Account direkten Zugriff auf ihre Rechnungen haben
  6. Die FBA-Nutzung (Ein-Land, CEE/PAN-EU*) vereinfacht sich erheblich durch die standardmäßige Anwendung des Bestimmungslandprinzips

* Mit CEE sind die Länder Polen und Tschechien gemeint. PAN-EU beinhaltet neben CEE und Deutschland auch UK, Frankreich, Spanien und Italien.

Was der Umsatzsteuer-Berechnungsservice nicht kann, wird von Amainvoice erledigt

Als Entwickler von Amainvoice haben wir, seit bekannt wurde, dass der Umsatzsteuer-Berechnungsservice kommen würde, daran gearbeitet, diesen Service zeitnah in unsere Software einzubinden. Dadurch ist es heute für Amainvoice-Nutzer möglich, den vollständigen Funktionsumfang des Umsatzsteuer-Berechnungsservices zusammengeführt mit allen Zusatzfunktionen von Amainvoice in einer Applikation zu nutzen.

Folgende Dokumente und Datensätze erstellt Amainvoice basierend auf den Daten und Vorgaben des Umsatzsteuer-Berechnungsservices:

  1. Rechnungen mit angereicherten Zusatzangaben (u.a. Firmenlogo), die nach Erstellung via API automatisch in Seller Central hochgeladen werden
  2. Stornorechnungen (mit gleichem Funktionsumfang wie Rechnungen)
  3. Datensätze für USt.-Meldungen in allen EU-Ländern
  4. Lieferschwellenüberwachung für Nicht-PAN-EU-Länder
  5. Die vollständigen Datensätze zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Warenverbringungen (Pro-forma-Rechnungen, ZM, Intrastat, SAF-T)
  6. Zustellnachweise für alle im System dokumentierten Warenlieferungen
  7. Die Amazon’sche Auszahlungsabrechnung mit sämtlichen Belegen
  8. Die gesamte Amazon-Büchführung (als Datenpaket) im DATEV-Format zur fertigen Übergabe an den Steuerberater

Die Grundvoraussetzungen zur Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices

Um den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zu nutzen, sind die folgenden drei Bedingungen zu erfüllen:

  1. Als FBM-Händler benötigt man eine Versandadresse und USt-ID in einem Land innerhalb der 28 EU-Mitgliedsstaaten
  2. Als FBA-Händler benötigt man USt-IDs in allen EU-Ländern, in denen man FBA nutzt (ein Land, CEE oder PAN-EU)
  3. Alle angegebenen USt-IDs müssen gültig sein und zum betreibenden Unternehmen gehören

Zusammengefasst:

Aus Händlersicht bedeutet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice in erster Linie, dass sich mit Amazon-Business ein neues Geschäftsfeld eröffnet, wodurch fortan B2B-Geschäfte über Amazon möglich sind. Dies beinhaltet die Automatisierung von Mengenrabatten und Rechnungsstellung nach B2B-Standards.

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice listet zudem alle Waren anhand von Netto-Preisen zzgl. Umsatzsteuer. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes gegenüber Nicht-Nutzern des Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Nicht-Nutzer können ihre Produkte nur mit Verkaufspreisen listen. Ferner können Geschäftskunden einen Filter nutzen (ähnlich Amazon Prime), der ausschließlich Waren von Händlern listet, die Rechnungen nach B2B-Standards stellen können und somit administrativ in der Lage sind B2B-Geschäfte abzuwickeln.

Im Bereich Benutzererlebnis gibt es auch eine Verbesserung: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ermöglicht den Zugriff auf Rechnungen und Stornorechnungen im jeweiligen Nutzer-Account von Amazon-Kunden. Dadurch erübrigt sich der Versand von Rechnungen per E-Mail.

Für Amainvoice-Nutzer ändern sich auf den ersten Blick nur ein paar Einstellungen. Rein technisch ändert sich allerdings, dass die Rechnungen nicht mehr nach dem Algorithmus von Amainvoice erstellt werden, sondern Amainvoice die Rechnungen anhand der Daten des Umsatzsteuer-Berechnungsservices abbildet und lediglich durch Zusatzangaben (z.B. Firmenlogo) ergänzt. Die weiteren Amainvoice-Datenverarbeitungsprozesse (z.B. Erstellung der Datensätze für USt.-Meldungen und Amazon’sche Auszahlungsabrechnung) werden dann basierend auf diesen Daten durchgeführt, bleiben aber ansonsten wie gehabt.

Für viele, v.a. kleinere, Händler mag im ersten Moment das Bestimmungslandprinzip etwas ungewohnt erscheinen. Dieses findet im gesamten PAN-EU System Anwendung und ersetzt die bisherige Lieferschwellenregelung ausgehend von den Lagerländern. Beim Bestimmungslandprinzip werden in allen EU-Ländern, die FBA-Inventar eines Händlers lagern, die Lieferschwellen ausgesetzt bzw. optiert. Dies erfordert zum einen eine USt-ID in allen betroffenen PAN-EU-Ländern sowie die einmalige Meldung der Optierung durch die jeweiligen Steuerberater bei den entsprechenden Behörden. Durch die Optierungspflicht als PAN-EU-Standard, gelten bei der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices immer die Umsatzsteuersätze des Bestimmungslandes, sprich des PAN-EU-Landes, in das die Waren geliefert werden. Dadurch ist eine Überwachung der Lieferschwellen im gesamten PAN-EU-System nicht mehr nötig.

Ausnahmen:
In Nicht-PAN-EU-Ländern, von denen noch keine USt-ID in Seller Central hinterlegt ist, gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Lagerlandes, bis entsprechende Lieferschwellen-Wertgrenzen im Bestimmungsland überschritten worden sind. Sobald jedoch auch in einem solchen Nicht-PAN-EU-Land eine USt-ID hinterlegt wurde, gilt auch dort von da an das Bestimmungslandprinzip.

Sonderfall Polen:
In Polen besteht eine Sperrfrist für Optierungen von 30 Tagen, was zur Folge hat, dass die Umsatzsteuer für mindestens einen Monat in Polen zu entrichten ist bzw. die Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices erst 30 Tage nach Anmeldung der Optierung beginnen kann.

Wichtig für Multi-Channel-Nutzer:
Für Amazon-Händler, die neben Amazon auch auf anderen E-Commerce-Plattformen Waren verkaufen, gilt zu beachten, dass mit der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices auch die Rechnungen aller anderen Plattformen entsprechend der vorgenommenen Optierungen nach dem Bestimmungslandprinzip zu handhaben sind.

Fazit:

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice als eine Art alleinstehendes autarkes Biotop betrachtet, dann kann man sicherlich diverse Kinderkrankheiten ausmachen oder auch den Funktionsumfang im Bereich von Sonderfällen bemängeln.

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice allerdings als Logiklieferanten bzw. als Rechenmaschine sieht und die bereitgestellte Daten-Basis entsprechend weiter aufbereitet — wie das mit Hilfe von Amainvoice geschieht — dann kann man nur zu folgender positiver Schlussfolgerung kommen:

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ist ein großer Schritt seitens Amazon in die richtige Richtung!

Das Grundkonzept, v.a. die Anwendung des Bestimmungslandprinzips, macht Sinn, spart Zeit und vereinfacht vieles. Durch die Nutzung von Amazon Business eröffnen sich zudem neue Absatzmöglichkeiten für viele Händler.

Die vermeintlichen Mängel, welche manche Kritiker aufführen, sind aus unserer Sicht weitestgehend irrelevant, da sie durch die Zusatzfunktionen von Amainvoice und unsere Dienstleistungen kompensiert werden.

Wenn Sie noch weitere Informationen zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice und seine Einbindung in Amainvoice benötigen, dann rufen Sie uns gerne an unter +49 8304 999900–0.

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Wir entwickeln und vermarkten die Amazon-Buchführungssoftware Amainvoice und bieten dazugehörige Dienstleistungen für Händler auf allen PAN-EU-Marktplätzen an.